CARLOS FREUND

Privatumzug

Unser Service umfasst Umzüge aus und in Etagenwohnungen, Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser. Neben Familienumzügen haben wir uns im Laufe der Zeit auf den Umzug von 1-2 Personenhaushalten in Ballungsgebieten spezialisiert.

Unser Leistungsangebot beinhaltet immer neben dem Be- und Entladen der LKWs, auch den Transport Ihres Mobiliars und Kartons.

An weiteren Leistungen können wir Ihnen das Ein- und Auspacken Ihres Hausrates, insb. von Glas und Porzellan, die De- und Remontage Ihres Mobiliars sowie den Aus- und Einbau Ihrer Küche anbieten.

Gerne übernehmen wir auch das Ab- und Aufhängen Ihrer Lampen und Gardinen.


Mitarbeiterumzug

EUROMOVERS führt im Jahresdurchschnitt 1.400 Umzüge von Mitarbeitern und ihren Familien durch, die von ihren Arbeitgebern an andere Standorte versetzt werden. Die Organisation dieser Umzüge erfolgt hierbei zentral und zeichnet sich durch hohe Flexibilität in der Terminierung und den Leistungen aus. Die einzelnen Umziehenden und ihre Angehörigen werden durch unser Customer Service Team von Anfang bis Ende betreut und steht jederzeit zur Verfügung. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie einen fairen, transparenten Preis zu einer "World-Class" Leistung erhalten. Dabei verfügen wir auch in den üblichen Saisonzeiten jederzeit über unbegrenzte Kapazitäten.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere "Value-Added Services" im Rahmen unserer Möglichkeiten im Relocation Service.


Bundeswehr

BUNDESWEHRAls Angehöriger der Bundeswehr stehen wir Ihnen und der Verbund der EUROMOVERS als Ansprechpartner zur Verfügung. Sowohl die Spedition Carlos Freund wie auch EUROMOVERS sind Rahmenvertragspartner der Bundeswehr für Inlandsumzüge und für europaweite Auslandsumzüge sowie Rahmenvertragspartner des Auswärtigen Amts für europaweite Auslandsumzüge. Wir kennen die Besonderheiten der Vertragsbedingungen, bieten Ihnen alle Leistungen gemäß dem Rahmenvertrag an und rechnen die Vergütung gemäß den gültigen Bestimmungen ab.
 

Auswärtiges Amt

EUROMOVERS ist Rahmenvertragspartner des Auswärtigen Amts für europaweite Auslandsumzüge. Wir kennen die Besonderheiten der Vertragsbedingungen, bieten Ihnen alle Leistungen gemäß dem Rahmenvertrag an und rechnen die Vergütung gemäß den gültigen Bestimmungen ab.
www.auswaertiges-amt.de
 

Öffentlicher Dienst

Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist die Erstattung der Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) oder ggf. der entsprechenden gesetzlichen Grundlage Ihres Bundeslandes geregelt. Wir erstellen ein korrektes und allen Bestimmungen entsprechendes Angebot. Die Besichtigung des Umzugsgutes und die Erstellung einer Umzugsgutliste sind für uns genauso selbstverständlich wie die korrekte und vollständige Formulierung des Kostenvoranschlags.
 

Spedition Freund
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